Der GAEB-Datenaustausch dient der Rationalisierung im Bauwesen mittels der automatisierten Datenverarbeitung. Der maschinenlesbare Datenaustausch soll die Weiterverwendung bereits erfasster Daten durch andere Partner ermöglichen. Dabei sollen nur die Informationen ausgetauscht werden, die der Partner in der jeweiligen Bearbeitungsphase benötigt und die der andere Partner aufgrund vorausgegangener eigener Datenverarbeitung zur Verfügung stellen kann.

 

Die auszutauschenden Datensätze sind ein neutrales Bindeglied zwischen den Partnern. Aufbau, Form und Umfang der Datensätze sind in den Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis, aufgestellt durch den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB), festgelegt.

 

Die Partner müssen die vertrauliche Behandlung der Daten sicherstellen. Der Datenaustausch soll eine Ergänzung zur Übergabe von Belegen wie Urschrift des Leistungsverzeichnisses oder rechtsverbindliches Angebot sein.

 

Der GAEB-Datenaustausch gliedert sich gemäß den jeweiligen Bearbeitungsphasen in sechs verschiedene Datenaustauschphasen. Für die einzelnen Phasen werden die Kennungen 81 bis 86 verwendet:

 

Planungsphase

 

Austausch zwischen:

Bauherr - Planer - Bauherr

 

81        Leistungsverzeichnisübergabe

82        Kostenanschlagsübergabe auf der Grundlage von Positionen

 

 

Ausführungsphase

 

Austausch zwischen:

 

Bauherr/Auftraggeber - Bieter/Auftragnehmer - Bauherr/Auftraggeber

 

83        Angebotsaufforderung

84        Angebotsabgabe

85        Nebenangebot

86        Zuschlag/Auftragserteilung

 

Um ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format zu exportieren, aktivieren Sie GAEB-Datei erstellen und speichern, wählen die Regelung, Textfassung und die Austauschphase aus und klicken auf den Schalter Exportieren.

 

a_gaeb_export_dialog

Abbildung: GAEB-Export

 

Optionen für den GAEB-Export auswählen:

Bei der Austauschphase 83 - Angebotsaufforderung, können Sie mit Optionen einblenden weitere Export-Optionen auswählen:

 

a_gaeb_da83_optionen

Abbildung: Optionen für den GAEB-DA83-Export

 

Informationen zur Einheitspreisaufgliederung ausgeben: Aktivieren Sie diesen Schalter, um auch die Informationen zur Einheitspreisaufgliederung auszugeben (Lohn, Material usw.)

Mehrwertsteuersatz ausgeben (nicht verfügbar für GAEB XML 3.2): Um den im Leistungsverzeichnis festgelegten Mehrwertsteuersatz auszugeben, aktivieren Sie diese Option.

Preisinformationen aus LV-Kostenberechnung ausgeben (nicht verfügbar für GAEB XML 3.2): Für Angebote die über das Auf-Abgebotsverfahren eingeholt werden sollen, können Sie die Angebotsaufforderung mit den LV-Preisen exportieren. Ist diese Option aktiviert, wird auch immer der LV-Mehrwertsteuersatz ausgegeben.

Ausgabe von Informationen zu Teilmengen/Mengensplitt: Für die Ausgabe von GAEB-Dateien im Format Angebotsaufforderung (D83, X83) kann optional die Ausgabe von Informationen zu Teilmengen/Mengensplitt zu Positionen unterdrückt/hinzugeschaltet werden.
 

 

Hinweis:

Aktivieren Sie die Option Nur markierte Zeilen berücksichtigen, um nur die in der LV-Tabelle markierten Zeilen zu exportieren.

Unter Verwendung des Rechte- und Rollenkonzeptes kann die Ausgabe einer GAEB-Datei stufen- und/oder rollenabhängig gesperrt sein.

Soll die GAEB-Datei nur den LV-Dokumenten hinzugefügt werden, dann aktivieren Sie vor dem Exportieren den Schalter Ausgabe in der Dokumentenmappe (Datenbank) speichern.

Sie können ein Leistungsverzeichnis nur dann exportieren, wenn das Leistungsverzeichnis fehlerfrei ist. Deshalb wird das Leistungsverzeichnis vor dem GAEB-Export auf formalen, GAEB-konformen Aufbau geprüft. Werden dabei Fehler festgestellt, erscheint die folgende Meldung:

 

a_gaeb_export_pruefmeldung

 

Korrigieren Sie die formalen Fehler über die LV Prüfung und exportieren Sie dann das Leistungsverzeichnis.