In ARCHITEXT Palllas® werden folgende GAEB-Schnittstellen unterstützt:

 

GAEB DA XML V3.1, V3.2 und V3.3:

Der GAEB-Datenaustausch hat sich von der Zeilenorientierung – GAEB DA 1985, 1990 – zur schlüsselwortorientierten Methode – GAEB DA 2000 – weiterentwickelt. In 2002 wurde GAEB DA mit XML beschrieben. GAEB DA XML ist die einzige Regelung zum Datenaustausch, die weiterentwickelt und fortgeschrieben wird. Alle bisherigen Regelungen zum Datenaustausch werden vom GAEB fachlich nicht mehr unterstützt.

Die eXtensible Markup Language (XML) ist eine international anerkannte Beschreibungssprache zur Übertragung komplexer Strukturen.

XML Dateien können elektronisch verschlüsselt und qualifiziert signiert werden.

 

Ein weiterer Vorteil dieses Standards ergibt sich durch die automatisierten Prüfungsmöglichkeiten der Austauschdateien:

Per Definition sind die GAEB XML Dateien immer einem sogenannten Schema zugeordnet. In einem Schema ist der genaue Aufbau der Struktur für den Datenaustausch festgelegt. Beispielsweise ist dort definiert, dass das Feld für die Angebotseröffnung (Submissionstermin) einer Maßnahme vom Typ "Datum" sein muss. Sollte nun in einer GAEB XML Datei dieses Feld nicht genau dem Aufbau TTMMJJJJ (z.B. 05.08.2012) entsprechen, so würde der in Pallas® integrierte XML-Parser dies dem Anwender melden.

 

GAEB 2000:

Der GAEB-Datenaustausch hat sich von der Zeilenorientierung – GAEB DA 1985, 1990 – zur schlüsselwortorientierten Methode – GAEB DA 2000 – weiterentwickelt. In 2002 wurde GAEB DA mit XML beschrieben. GAEB DA XML ist die einzige Regelung zum Datenaustausch, die weiterentwickelt und fortgeschrieben wird. Alle bisherigen Regelungen zum Datenaustausch werden vom GAEB fachlich nicht mehr unterstützt.

Die eXtensible Markup Language (XML) ist eine international anerkannte Beschreibungssprache zur Übertragung komplexer Strukturen.

XML Dateien können elektronisch verschlüsselt und qualifiziert signiert werden.

 

Ein weiterer Vorteil dieses Standards ergibt sich durch die automatisierten Prüfungsmöglichkeiten der Austauschdateien:

Per Definition sind die GAEB XML Dateien immer einem sogenannten Schema zugeordnet. In einem Schema ist der genaue Aufbau der Struktur für den Datenaustausch festgelegt. Beispielsweise ist dort definiert, dass das Feld für die Angebotseröffnung (Submissionstermin) einer Maßnahme vom Typ "Datum" sein muss. Sollte nun in einer GAEB XML Datei dieses Feld nicht genau dem Aufbau TTMMJJJJ (z.B. 05.08.2006) entsprechen, so würde der in Pallas® integrierte XML-Parser dies dem Anwender melden.

 

GAEB 90:

Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) hat sich die Aufgabe gestellt, die Rationalisierung im Bauwesen mittels der automatisierten Datenverarbeitung zu fördern. Ihm gehören Vertreter der öffentlichen und privaten Auftraggeber, der Architekten und Ingenieure sowie der bauausführenden Wirtschaft an. Es sollen die Voraussetzungen für eine integrierte Datenverarbeitung bei der Durchführung von Baumaßnahmen geschaffen werden. Dazu gehört, dass bei der Planung und Baudurchführung zwischen den Partnern im Verlauf des Baugeschehens auszutauschende Daten klassifiziert, vereinheitlicht und mit Kennungen versehen werden.

 

Vom GAEB wurden im November 1985 'Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis' vorgestellt. Aus der praktischen Anwendung dieser Regelungen ergaben sich wertvolle Anregungen und Beiträge. Diese wurden in der vorliegenden Neuauflage berücksichtigt. Die bisherigen Regelungen wurden nahezu unverändert in die neue Fassung übernommen (weitgehend aufwärtskompatibel). Einschränkungen siehe Abschnitt 5.4.

 

Halten sich die Vertragsparteien an diese Regelungen, so können die vom Auftraggeber und Bieter/Auftragnehmer wechselseitig zu bearbeitenden Daten reibungslos ausgetauscht werden.

 

Der Datenaustausch darf keine Vorbedingung für die Beteiligung am Wettbewerb sein.

 

Neben den Ausführungen zum DV-technischen Teil des Datenaustausches werden hier auch Hinweise auf organisatorische Regelungen gegeben. Diese sind durch vertragsrechtliche Vereinbarungen zwischen den Partnern gesondert zu regeln.