Hinweistexte können an einer beliebigen Stelle des Leistungsverzeichnisses eingefügt werden. Die einzige Ausnahme ist, dass Hinweise nicht vor einer Vorbemerkung stehen können. Hinweistexte haben eine vertragliche Qualität, enthalten jedoch keine typischen Positionsmerkmale wie OZ, Menge oder Preis sondern ausschließlich textliche Informationen.

Hinweistexte sollten immer vor der Zeile eingefügt werden, auf die sie sich beziehen.