In den Vorbemerkungen können die Vergabe und Vertragsunterlagen, die allgemeine Baubeschreibung usw. festgelegt werden. Vorbemerkungen stehen immer zu Beginn des LVs, werden durch die Kennung V gekennzeichnet und haben keine Ordnungszahl. In den Drucklisten des LVs werden Vorbemerkungen unter einem eigenen Seitenkopf - Vertragliche Regelungen - ausgegeben.

 

a_vorbemerkungen

Abbildung: Vorbemerkungen im LV