Eine neu angelegte Nachtragsposition ist zunächst nicht als Beauftragt gekennzeichnet. Sie können für nicht beauftragte (Nachtrags-) Positionen zwar einen Einheitspreis eingeben, es werden aber keine Gesamtbeträge für diese Positionen berechnet.

Mit den folgenden zwei Varianten, können Sie Nachtragspositionen beauftragen:

 

Variante 1: Selektierte Nachträge beauftragen (genehmigen)

Um nur bestimmte Nachtragspositionen zu beauftragen (genehmigen), markieren Sie diese Nachtragspositionen und kennzeichnen Sie sie in den Eigenschaften als Beauftragt oder setzen den Status auf Genehmigt:

 

a_nachtragspos_beauftragt

Abbildung: Nachtragspositionen beauftragen

 

Hinweis:

Eine beauftragte Nachtragsposition kann nicht geändert werden. Um eine beauftragte Nachtragsposition dennoch zu ändern (z.B. Kurztext, Einheitspreis usw.), müssen Sie zunächst die Markierung als Beauftragt entfernen.

 

Variante 2 - Alle Nachträge mit der selben Nachtragsnummer beauftragen:

Bei dieser Variante, starten Sie die LV Informationen, wechseln auf die Rubrik Nachtrag, wählen die zu genehmigende Nachtragsnummer aus und setzen den Status auf Genehmigt. Anschließend werden alle Nachträge mit dieser Nachtragsnummer beauftragt:

 

a_nachtragsnummer_genehmigen

Abbildung: Nachtragsnummer genehmigen

 

Hinweis:

Wenn Sie Nachträge mit einer bereits genehmigten Nachtragsnummer erfassen, werden diese neuen Nachträge zunächst als nicht genehmigt gekennzeichnet und müssen ggf. wie in Variante 1, nachträglich noch beauftragt werden.