Grundpositionen sind Positionen, die durch Alternativpositionen (Wahlpositionen) ersetzt werden können. Alternativpositionen sind im Allgemeinen nur vorzusehen, wenn sich von mehreren brauchbaren und technisch gleichwertigen Bauweisen während der Erstellung der Ausschreibung nicht die wirtschaftlichste bestimmen lässt. Für eine Grund-Ausführungsart können mehrere Alternativ-Ausführungsarten vorgesehen werden.

Grundpositionen werden durch den Kennbuchstaben G und die Zuordnungszahl, Alternativpositionen durch die Kennung A, die Zuordnungszahl und den Index gekennzeichnet.

Alternativpositionen haben zunächst nur einen Einheitspreis.

 

Um eine Position als Grundposition festzulegen, kennzeichnen Sie diese Position im Eigenschaften-Fenster als Grundposition und ergänzen Sie ggf. die Zuordnungszahl:

 

a_grundposition_kennzeichnen

Abbildung: Grundposition kennzeichnen

 

Um eine Position als Alternativposition festzulegen, kennzeichnen Sie diese Positionen im Eigenschaften-Fenster als Alternativposition, ergänzen ggf. die Zuordnungszahl und den Index:

 

a_wahlposition_kennzeichnen

Abbildung: Alternativposition kennzeichnen

 

Die Zuordnungszahl (ZZ) stellt die Verbindung zwischen Grund- und zugehörigen Alternativpositionen her.

Die Zuordnungszahl besteht aus einer Zuordnungsgruppenzahl für die Kennzeichnung zusammengehörender Grund- und Alternativpositionen und einem einstelligen Index für die Ausführungsvarianten. Die Ausführungsvarianten erhalten die Indices 1 bis 9.

 

Gehören zu einer Ausführung mehrere Alternativpositionen die eine Grundposition ersetzen, sind diese mit den gleichen Indices zu kennzeichnen.

 

Gehören zu einer Ausführung mehrere Grundpositionen die durch eine oder mehrere Alternativpositionen ersetzt werden, sind die Grundpositionen mit der gleichen Zuordnungszahl zu kennzeichnen.

 

Beispiel:

Im folgenden Beispiel sehen Sie insgesamt drei Grund- mit ihren zugehörigen Alternativpositionen.

 

grund_wahl

 

Die Position 01.03.0010 ist eine Grundposition mit der Zuordnungszahl 001. Zu dieser Position gibt es zwei Alternativpositionen mit der selben Zuordnungszahl 001 und den Indices 1 und 2.

 

Die Position 01.03.0040 ist eine zweite Grundposition im selben LV mit der Zuordnungszahl 002. Zu dieser Position gibt es eine Alternativposition mit der selben Zuordnungszahl 002 und dem Index 1.

 

Die Position 01.03.0060 ist eine dritte Grundposition mit der Zuordnungszahl 003. Zu dieser Position gibt es eine Alternativposition mit der selben Zuordnungszahl 003 und dem Index 1.