Bei wichtigen Positionen kann der Ausschreibende vom Bieter eine Einheitspreis-Aufgliederung fordern. In der Einheitspreis-Aufgliederung soll der Bieter Angaben zu seinen Kalkulationsgrundlagen machen.
Für die Einheitspreis-Aufgliederung in einem Leistungsverzeichnis können Sie eine Bezeichnung für den Zeitanteil und bis zu sechs Bezeichnungen für Einheitspreisanteile zuordnen. Die Zuordnung erfolgt auf der Rubrik Gliederung der LV Informationen:
Abbildung: EP-Aufgliederung in der LV Information
Positionen, zu denen eine Einheitspreis-Aufgliederung gefordert wird, müssen in den Eigenschaften der Position mit der Dialogfeldoption EP-Aufgliederung entsprechend markiert werden:
Abbildung: Position mit EP-Aufgliederung
Hinweis:
•Sie können auch mehrere Positionen durch Multi-Selektion auf einmal als EP-Aufgliederung kennzeichnen.
•Positionen mit einer Einheitspreis-Aufgliederung werden in der Spalte Symbole mit einem gekennzeichnet.
In der Regel werden die EP-Anteile vom Bieter ausgefüllt. Sie können jedoch für Ihre Kostenberechnung die EP-Anteile bereits in der Ausschreibung erfassen. Wechseln Sie dazu im Fenster Eigenschaften auf die Rubrik Preise und geben Sie hier die Kosten der EP-Anteile ein:
Abbildung: EP-Aufgliederung der Position
Die Einheitspreisanteile werden im Feld Kosten der EP-Anteile summiert. Die Summe kann mit Übernehmen in die Spalte EP dieser Position übernommen werden.
Hinweis:
•Soll die Einheitspreis-Aufgliederung im Druckdokument ausgegeben werden, muss in den Druckoptionen der Schalter EP-Aufgliederung aktiviert sein.
•Die Eingabe der EP-Anteile eines Bieters erfolgt in der Nachrechnung. Hier können Sie, wie auch in der Ausschreibung, die EP-Anteile in der Rubrik Preise des Fensters Eigenschaften erfassen.
•Die Bezeichnungen der EP-Anteile sind für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses gleichlautend und werden in den LV-Informationen festgelegt.