Mit der LV-Prüfung können Sie zu jeder Zeit das Leistungsverzeichnis auf formalen, GAEB-konformen Aufbau prüfen. Es wird z.B. geprüft, ob alle Positionen Mengen haben, ob zu den Positionen Kurztexte eingegeben wurden, ob der Auftraggeber erfasst wurde usw.
Die LV-Prüfung wird immer dann automatisch durchgeführt, wenn ein LV gedruckt, über die GAEB-Schnittstelle exportiert oder in die nächste Stufe (nur bei aktivem Modul Rechte und Rollen) fortgeschrieben werden soll.
Sie können die LV Prüfung aus dem Menü Bearbeiten (Symbol: )manuell starten. Im folgenden Prüfbericht werden daraufhin alle Fehler und Warnungen aufgelistet, die in diesem Leistungsverzeichnis festgestellt wurden.
Abbildung: LV Prüfung
Die Voreingestellte LV-Prüfung erfolgt nach GAEB 90. Um die LV-Prüfung auf GAEB XML umzustellen, wählen Sie GAEB XML aus der Symbolleiste dieses Fensters:
Abbildung: LV Prüfung nach GAEB XML
Um einen Fehler, bzw. Warnung zu korrigieren, klicken Sie im Prüfbericht auf die Zeile mit der Fehlermeldung/Warnung. Handelt es sich dabei um einen Meldung, die sich auf die LV Tabelle (z.B. 01.01.0010 Langtext fehlt) bezieht, springt die Markierung im LV direkt in diese Zeile, so dass Sie diesen Fehler bzw. diese Warnung sofort korrigieren können.
Abbildung: Fehler aus dem Prüfbericht korrigieren
Mit dem Schalter Aktualisieren können Sie das LV erneut prüfen, mit Prüfbericht drucken den Prüfbericht auf Papier ausgeben. In der Titelleiste sehen Sie wann die LV Prüfung zuletzt erfolgt ist.
Die Meldungen im Prüfbericht können mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet sein:
Symbol |
Bedeutung |
Einschränkungen bei der weiteren Bearbeitung |
Fehler |
LV kann nicht nach GAEB exportiert werden LV kann nicht fortgeschrieben werden LV kann nur als Entwurf gedruckt werden |
|
Warnung |
LV kann als Entwurf und normal gedruckt werden |
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Fehlerfrei |
Keine |
Hinweis:
• | Die Auftraggeber Information geben Sie auf der Rubrik Adressen der LV Informationen ein. |
• | In der Pallas-Konfigurationsdatei können Sie u.A. festlegen, ob bei der LV-Prüfung |
• | auf das Vorhandensein von Langtexten geprüft werden soll. |
• | die Einheiten überprüft werden sollen. |
• | der Positionstext von STLB/K-Positionen mit dem Text des Textspeichers STLB/K verglichen werden soll. |
• | die Verwendung bestimmter Positionsarten untersagt werden soll. |
• | die Verwendung bestimmter Positionstypen untersagt werden soll. |
• | nur eine festgelegte Ordnungszahl Gliederung (z.B. 1122PPPPI) gültig sein soll |
Weitere Informationen zur Konfigurationsdatei finden Sie im Pallas-Administrations-Handbuch.